{"id":1641,"date":"2016-09-15T05:35:42","date_gmt":"2016-09-15T05:35:42","guid":{"rendered":"http:\/\/www.micontec.de\/en\/?page_id=1641"},"modified":"2025-10-23T01:50:47","modified_gmt":"2025-10-23T01:50:47","slug":"terms-and-conditions","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/micontec.de\/en\/terms-and-conditions\/","title":{"rendered":"Terms and Conditions (in german)"},"content":{"rendered":"<p>I. Allgemeines<\/p>\n<p>1.\u00a0Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschlie\u00dflich. Sie gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden.<br \/>\nEntgegenstehende oder von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, dies wurde ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart.<br \/>\nDiese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausf\u00fchren.<\/p>\n<p>2.\u00a0Vereinbarungen, Nebenabreden, Erg\u00e4nzungen, Zusicherungen oder \u00c4nderungen dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen sind nur mit der ausdr\u00fccklichen, schriftlichen Anerkennung des Verk\u00e4ufers verbindlich.<\/p>\n<p>3.\u00a0Ein Vertrag kommt erst mit unserer schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung oder der unverz\u00fcglichen Lieferung durch uns zustande.<\/p>\n<p>4.\u00a0Die Erkl\u00e4rungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag (z.B. Leistungsbeschreibung, Auftragsbest\u00e4tigung, Bezugnahme auf DIN-Normen usw.) enthalten im Zweifel keine \u00dcbernahme einer Garantie. Es sind nur ausdr\u00fcckliche schriftliche Erkl\u00e4rungen unsererseits bez\u00fcglich der \u00dcbernahme einer Garantie ma\u00dfgeblich.<\/p>\n<p>II. Angebot \/ Auftragsbest\u00e4tigung<\/p>\n<p>1.\u00a0Alle Angebote sind freibleibend, sofern nichts Gegenteiliges bestimmt wird.<\/p>\n<p>2.\u00a0Abbildungen, Zeichnungen, Angaben \u00fcber Ma\u00dfe und Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart wurde.<\/p>\n<p>3.\u00a0An Abbildungen, Zeichnungen, Angaben \u00fcber Ma\u00dfe und Gewichte, sowie Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor.<br \/>\nSie d\u00fcrfen Dritten nicht zug\u00e4nglich gemacht werden.<\/p>\n<p>4.\u00a0Rechte und Pflichten der Vertragsparteien bestimmen sich nach Inhalt der schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung des Verk\u00e4ufers. Die in der Auftragsbest\u00e4tigung festgelegten technischen Beschreibungen legen die Eigenschaften des Liefergegenstandes umfassend und abschlie\u00dfend fest.<\/p>\n<p>III. Preise \/ Zahlungsbedingungen<\/p>\n<p>1.\u00a0F\u00fcr alle Vertr\u00e4ge gelten die am Tage der Auftragsbest\u00e4tigung g\u00fcltigen Verkaufspreise des Verk\u00e4ufers.<\/p>\n<p>2.\u00a0Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt, gelten die Preise \u201eab Werk\u201c, ausschlie\u00dflich Verpackung. Die verwendete Verpackung wird vom Verk\u00e4ufer nicht zur\u00fcckgenommen.<\/p>\n<p>3.\u00a0Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher H\u00f6he am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.<\/p>\n<p>4.\u00a0Zahlungen sind bei Auslieferung des Verkaufsgegenstandes oder nach Meldung der Versandbereitschaft netto (ohne Abzug) nach 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung f\u00e4llig, sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, Verzugszinsen in H\u00f6he von 5%-Punkten \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank p.a. zu fordern. Falls der Verk\u00e4ufer einen h\u00f6heren Verzugsschaden nachweisen kann, ist er berechtigt, auch diesen geltend zu machen.<\/p>\n<p>5.\u00a0Der Verk\u00e4ufer ist berechtigt seine Leistungen bis zum Erhalt des vollen Kaufpreises zur\u00fcckzuhalten, wenn zu bef\u00fcrchten ist, dass die Gegenleistung des K\u00e4ufers nicht rechtzeitig oder vollst\u00e4ndig erbracht wird.<\/p>\n<p>IV. Lieferzeit<\/p>\n<p>1.\u00a0Die Lieferzeit wird vertraglich bestimmt. Sie beginnt mit dem Zugang der Auftragsbest\u00e4tigung beim K\u00e4ufer und setzt die Abkl\u00e4rung aller technischen Fragen voraus.<\/p>\n<p>2.\u00a0Der Verk\u00e4ufer steht f\u00fcr die rechtzeitige Beschaffung des Liefergegenstandes nur ein, soweit der Liefergegenstand bzw. die daf\u00fcr erforderlichen Zulieferungen rechtzeitig erhalten wurden. Die Beweislast daf\u00fcr, dass eine Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Beschaffung des Liefergegenstandes vom Verk\u00e4ufer zu vertreten ist, obliegt dem Besteller.<\/p>\n<p>3.\u00a0Treten beim Verk\u00e4ufer Umst\u00e4nde ein, die eine rechtzeitige Lieferung verhindern, so hat der Verk\u00e4ufer bei Ablauf der Lieferzeit Anspruch auf eine Nachfrist von angemessener Dauer. Der Besteller wird in diesem Fall \u00fcber die Nichtverf\u00fcgbarkeit oder nicht rechtzeitige Verf\u00fcgbarkeit des Liefergegenstandes bzw. der Zulieferungen vom Verk\u00e4ufer informiert. Wird nachtr\u00e4glich eine andere Ausf\u00fchrung des Liefergegenstandes vereinbart, so tritt eine angemessene Verl\u00e4ngerung der Lieferzeit ein.<\/p>\n<p>4.\u00a0Die Einhaltung der Lieferverpflichtung des Verk\u00e4ufers setzt die rechtzeitige und ordnungsgem\u00e4\u00dfe Erf\u00fcllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erf\u00fcllten Vertrages bleibt vorbehalten.<\/p>\n<p>5.\u00a0Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, den ihm dadurch entstehenden Schaden, einschlie\u00dflich aufkommender Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Anspr\u00fcche bleiben vorbehalten.<\/p>\n<p>6.\u00a0Kommt der Besteller im Fall des Annahmeverzuges einem schriftlichen Abnahmeverlangen in angemessener Zeit nicht nach, ist der Verk\u00e4ufer berechtigt, die Erf\u00fcllung des Vertrages zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung zu verlangen.<\/p>\n<p>7.\u00a0Sofern die Voraussetzungen von Ziff. IV. Abs. 5 vorliegen, geht die Gefahr eines zuf\u00e4lligen Unterganges oder einer zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Kaufsache zu dem Zeitpunkt auf den Besteller \u00fcber, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.<\/p>\n<p>8.\u00a0Teillieferungen sind zul\u00e4ssig.<\/p>\n<p>9.\u00a0In F\u00e4llen h\u00f6herer Gewalt, Streik, Aussperrung oder \u00e4hnlicher unvorhergesehener Ereignisse, die die Ausf\u00fchrung eines Auftrages behindern, ist der Verk\u00e4ufer f\u00fcr die Dauer der Behinderung an die vereinbarte Lieferzeit nicht gebunden.<\/p>\n<p>V. \u00dcbernahme \/ Gefahren\u00fcbergang \/ Versand<\/p>\n<p>1.\u00a0Soweit der Versand nicht durch den Verk\u00e4ufer selbst vorgenommen wird, erfolgen alle Sendungen auf Gefahr des Bestellers, dem auch die Versicherung der Ware obliegt. Der Gefahren\u00fcbergang erfolgt im Zeitpunkt der \u00dcbergabe der Ware durch den Verk\u00e4ufer an den Versandbeauftragten bzw. den Besteller.<\/p>\n<p>2.\u00a0Erkennbare Transportsch\u00e4den sind unverz\u00fcglich bei der Annahme der Ware, verdeckte Transportsch\u00e4den sp\u00e4testens innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung, bei dem anliefernden Versandbeauftragten schriftlich geltend zu machen.<\/p>\n<p>3.\u00a0Bei Versendung durch den Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich dieser die Wahl des Versandweges und die Versandart vor. Eine Transportversicherung wird nur auf schriftlichen Wunsch des Bestellers abgeschlossen.<\/p>\n<p>VI. Gew\u00e4hrleistung und Haftung f\u00fcr sonstige M\u00e4ngel<\/p>\n<p>1.\u00a0Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt 12 Monate. Garantien werden vom Verk\u00e4ufer nur im Rahmen individualvertraglicher Abreden \u00fcbernommen.<\/p>\n<p>2.\u00a0Die Untersuchungs- und R\u00fcgepflicht des \u00a7 377 HGB gilt aber auch dann, wenn der Kunde Besteller im Sinne von \u00a7 14 BGB ist und die Bestellung in Aus\u00fcbung einer gewerblichen oder selbstst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit erfolgt.<\/p>\n<p>3.\u00a0F\u00fcr gebrauchte Waren und Ausstellungsware ist die Gew\u00e4hrleistung insgesamt ausgeschlossen. Reklamationen k\u00f6nnen weiter nicht anerkannt werden, wenn es sich um zweite Wahl oder einen Sonderposten handelt und die Gebrauchst\u00fcchtigkeit der Ware nicht entscheidend beeintr\u00e4chtigt wird. Beim Kauf ber\u00fccksichtigte M\u00e4ngel k\u00f6nnen nicht als Reklamation geltend gemacht werden. Reklamationen wegen Beeintr\u00e4chtigungen, die nach dem Stand der Technik unvermeidbar sind, stellen keine M\u00e4ngel dar, da die Ursache weder material-, noch herstellungsbedingt ist. Dasselbe gilt f\u00fcr geringf\u00fcgige Abweichungen in der Qualit\u00e4t, Gewicht, Gr\u00f6\u00dfe, Dicke, Breite, Ausr\u00fcstung, Musterung und Farbe, soweit diese aufgrund g\u00fcltiger Norm zul\u00e4ssig sind.<\/p>\n<p>4.\u00a0Soweit ein vom Verk\u00e4ufer zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, besteht abweichend von \u00a7 439 Abs. 1 BGB nach seiner Wahl ein Anspruch auf Nachbesserung oder auf Ersatzlieferung. Die zum Zwecke der Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen tr\u00e4gt der Besteller, soweit sie sich dadurch erh\u00f6hen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht wird, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch.<\/p>\n<p>5.\u00a0Schl\u00e4gt eine zweimalige Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Weitere Anspr\u00fcche des Bestellers sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere f\u00fcr Schadenersatzanspr\u00fcche des Bestellers.<\/p>\n<p>6.\u00a0Soweit der Besteller Rechte aus den R\u00fcckgriffsregelungen der \u00a7\u00a7 478, 479 BGB geltend macht, schlie\u00dfen der Verk\u00e4ufer die Haftung auf Schadenersatz \u2013 soweit gesetzlich zugelassen \u2013 aus.<\/p>\n<p>VII. Haftung<\/p>\n<p>1.\u00a0Der Verk\u00e4ufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen f\u00fcr Sch\u00e4den an Leben, K\u00f6rper und Gesundheit, die auf einer fahrl\u00e4ssige oder vors\u00e4tzliche Pflichtverletzung des Verk\u00e4ufers oder dessen gesetzlichen Vertretern beruhen sowie f\u00fcr Sch\u00e4den, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. F\u00fcr andere Sch\u00e4den, die auf vors\u00e4tzlichen oder grob fahrl\u00e4ssigen Vertragsverletzungen des Verk\u00e4ufers oder dessen gesetzlichen Vertretern beruhen, haftet der Verk\u00e4ufer nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit nicht vors\u00e4tzlich gehandelt wurde. In dem Umfang, in dem der Verk\u00e4ufer bez\u00fcglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheitsgarantie abgegeben hat, haftet er im Rahmen seiner Garantie. F\u00fcr Sch\u00e4den, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Verk\u00e4ufer allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheitsgarantie erfasst ist.<\/p>\n<p>2.\u00a0Der Verk\u00e4ufer haftet auch f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch einfache Fahrl\u00e4ssigkeit verursacht werden, soweit die Fahrl\u00e4ssigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung f\u00fcr die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Er haftet jedoch nur, soweit die Sch\u00e4den typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.<\/p>\n<p>3.\u00a0Eine weitergehende Haftung ist ohne R\u00fccksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch f\u00fcr deliktische Anspr\u00fcche oder Anspr\u00fcche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung.<\/p>\n<p>4.\u00a0Soweit die Haftung des Verk\u00e4ufers ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Vertreter des Verk\u00e4ufers.<\/p>\n<p>VIII. R\u00fccktritt<br \/>\nDer Verk\u00e4ufer ist jederzeit und ohne Anmahnung zum R\u00fccktritt vom Vertrag berechtigt, wenn sich die Verm\u00f6gensverh\u00e4ltnisse des Bestellers wesentlich verschlechtert haben und infolge dessen die Erf\u00fcllung der Verpflichtung des Bestellers gef\u00e4hrdet ist. Diese Voraussetzungen gelten zum Beispiel dann als erf\u00fcllt, wenn bei dem Besteller Zahlungseinstellungen, Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen wegen Zahlungsanspr\u00fcchen, Wechsel- und Scheckproteste erfolgen oder \u00fcber das Verm\u00f6gen des Bestellers ein Insolvenzverfahren beantragt oder ein solches er\u00f6ffnet wird. Die Rechte bestehen auch dann, wenn diese Voraussetzungen bereits bei Vertragsabschluss vorhanden, dem Verk\u00e4ufer jedoch nicht bekannt waren.<\/p>\n<p>IX. Eigentumsvorbehalt<\/p>\n<p>1.\u00a0Der Verk\u00e4ufer beh\u00e4lt sich das Eigentum an der Kaufsache vor, bis s\u00e4mtliche Anspr\u00fcche aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem Besteller in vollem Umfang erf\u00fcllt sind.<\/p>\n<p>2.\u00a0Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsch\u00e4den ausreichend gegen Neuwert zu versichern. Sollte diese Versicherung nicht nachgewiesen werden k\u00f6nnen, ist der Verk\u00e4ufer berechtigt den Verkaufsgegenstand auf Kosten des Bestellers zu versichern.<\/p>\n<p>3.\u00a0Bei Pf\u00e4ndungen und sonstigen Eingriffen hat der Besteller den Verk\u00e4ufer unverz\u00fcglich schriftlich zu benachrichtigen, damit Klage gem\u00e4\u00df \u00a7 771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte in der Lage ist, die gerichtlichen und au\u00dfergerichtlichen Kosten einer Klage gem\u00e4\u00df \u00a7 771 ZO zu erstatten, haftet der Besteller f\u00fcr den entstandenen Ausfall beim Verk\u00e4ufer.<\/p>\n<p>4.\u00a0Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Gesch\u00e4ftsgang weiterzuverkaufen; er tritt dem Verk\u00e4ufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen in H\u00f6he des Rechnungsendbetrages (inkl. Mehrwertsteuer) seiner Forderung ab, die ihm aus einer Weiterver\u00e4u\u00dferung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabh\u00e4ngig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung erm\u00e4chtigt.<br \/>\nDie Befugnis des Verk\u00e4ufers die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unber\u00fchrt. Der Verk\u00e4ufer verpflichtet sich jedoch, diese Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erl\u00f6sen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ger\u00e4t und insbesondere kein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so kann der Verk\u00e4ufer verlangen, dass der Besteller die an ihn abgetretenen Forderungen der Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugeh\u00f6renden Unterlagen aush\u00e4ndigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.<\/p>\n<p>5.\u00a0Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets f\u00fcr den Verk\u00e4ufer vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, dem Verk\u00e4ufer nicht geh\u00f6renden Gegenst\u00e4nden verarbeitet, so erwirbt er das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsendbetrag inkl. Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeitenden Gegenst\u00e4nden zur Zeit der Verarbeitung. F\u00fcr die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im \u00dcbrigen das gleiche, wie f\u00fcr die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.<\/p>\n<p>6.\u00a0Der Besteller tritt dem Verk\u00e4ufer auch die Forderungen zur Sicherung seiner Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundst\u00fcck gegen einen Dritten erwachsen.<\/p>\n<p>X. Anzuwendendes Recht<\/p>\n<p>Vertragsverh\u00e4ltnisse, auf die diese Verkaufs- und Lieferungsbedingungen Anwendung finden, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland \u2013 die Bestimmungen des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 sind ausgenommen.<\/p>\n<p>XI. Sonstige Vertragsverletzungen<br \/>\nVerst\u00f6\u00dft der Verk\u00e4ufer gegen vorvertragliche Pflichten, gegen Nebenpflichten oder sonstige Pflichten, die nicht in anderen Abschnitten geregelt sind, so haftet der Verk\u00e4ufer nur bei Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p>\n<p>XII. Erf\u00fcllungsort \/ Gerichtsstand<\/p>\n<p>1.\u00a0F\u00fcr alle sich aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen ist, in Abh\u00e4ngigkeit vom Streitwert das Amtsgericht am Sitz des Verk\u00e4ufers oder die zust\u00e4ndige Handelskammer des Landgerichts am Sitz des Verk\u00e4ufers zust\u00e4ndig. Der Verk\u00e4ufer ist jedoch auch berechtigt das f\u00fcr den Sitz des Bestellers zust\u00e4ndige Gericht zu w\u00e4hlen.<\/p>\n<p>2.\u00a0Sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nicht anderes ergibt, ist der Gesch\u00e4ftssitz des Verk\u00e4ufers Erf\u00fcllungsort.<\/p>\n<p>XIII. Geltungsbereich<br \/>\nDie vorstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten vom 01. Januar 2017 an.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>I. Allgemeines 1.\u00a0Die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschlie\u00dflich. Sie gelten auch f\u00fcr alle k\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdr\u00fccklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von diesen Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, dies wurde ausdr\u00fccklich schriftlich vereinbart. 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